Nutzungsbestimmungen DIMB BikePark Rureifel

Der DIMB Bikepark Rureifel ist eine öffentliche Einrichtung des Kreises Düren, die mit Fördermitteln der Europäischen Union und des Landes Nordrhein-Westfalen errichtet wurde. Sie wird seit 2024 von der Deutschen Initiative Mountanbike e.V. (DIMB) betrieben. Die DIMB IG Rureifel kümmert sich ehrenamtlich um die Pflege und Instandhaltung der Anlage.

Die Nutzung des BikeParks stellt hohe Anforderungen an die Aufmerksamkeit, körperliche und geistige Fitness sowie Disziplin der Nutzenden. Die Nutzenden versichern, dass sie an keinerlei körperlichen Gebrechen leiden und nicht unter Alkohol-, Drogen-, oder Medikamenteneinfluss stehen, die das Befahren beeinflussen könnten. Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Den Nutzenden bzw. den Erziehungsberechtigten sind die Gefahren und ungewöhnlichen Risiken, die mit der Ausübung dieses Sports verbunden sind, bewusst. Gehaftet wird nur für Schäden, die durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlung der DIMB oder des Kreises verursacht wurden.

Der DIMB BikePark Rureifel steht unter den o.a. Bedingungen allen Bikerinnen und Bikern zur kostenfreien Nutzung offen und sie akzeptieren mit dem Befahren der Anlage die folgenden Nutzungsbestimmungen:

  1. Ausstattung

Aufgrund von Verletzungsgefahr ist das Befahren der Strecken ausschließlich mit technisch einwandfreien, dafür geeigneten und den Streckenbedingungen entsprechenden Fortbewegungsmitteln (Mountainbike / E-Mountainbike) gestattet, andere Sportgeräte sind nicht zulässig. Vom Spazierengehen und Wandern auf den Strecken ist dringend abzusehen.

Es wird unbedingt empfohlen, beim Befahren der Strecke einen Fullface Helm und entsprechende Schutzkleidung (Brust- und Rückenprotektor, Ellbogen- und Knieprotektor und Handschuhe) zu tragen.

 

  1. Strecken- & Anforderungsprofil

Es dürfen grundsätzlich nur beschilderte Strecken in der vorgegebenen Fahrtrichtung befahren werden (Einbahnstraßenregelung!). Befolge Warn- und Hinweisschilder und halte dich von gesperrten Strecken fern. Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, die Strecken vor der Nutzung zu besichtigen und nur in Begleitung einer weiteren Person zu befahren. Das Bergauffahren und -schieben ist -mit Ausnahme der hierfür vorgesehenen und ausgeschilderten Uphill-Strecke- verboten.

  1. Verhalten

Passe deine Geschwindigkeit und Fahrweise deinem eigenen Können an und fahre stets auf Sicht. Verhalten dich so, dass eine Eigen- und Fremdgefährdung ausgeschlossen werden kann, du nie die Kontrolle verlierst und jederzeit anhalten oder ausweichen kannst. Es ist auf Fußgänger, Wanderer und forstwirtschaftliche Fahrzeuge zu achten, die sich im BikePark befinden können. Halte nicht an einer Stelle, an der du den Weg versperren oder von oben nicht zu sehen bist. Die von hinten kommenden Bikenden müssen ihre Fahrspur so wählen, dass sie vor sich Fahrende nicht gefährden. Drängeln ist streng verboten! Bikende, die in die Strecke einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren wollen, müssen sich vergewissern, dass sie dies ohne Gefahr für sich und andere tun können. Die Strecken dürfen nur über die dafür vorgesehenen Eingänge bzw. über die dafür vorgesehene Startrampe befahren werden.

Im Falle eines Sturzes ist die Strecke schnellstmöglich zu räumen. Wenn du in eine Kollision verwickelt wirst oder Zeuge einer Kollision oder eines Unfalls wirst, bei der Menschen zu Schaden kommen, rufe unverzüglich den Rettungsdienst unter 112 und gebe die Nummer des Rettungspunktes durch. Es wird empfohlen die Strecke nur zu zweit zu befahren, um im Notfall Hilfe zu holen.

  1. Nutzung auf eigene Gefahr

Der DIMB BikePark Rureifel ist mindestens in der Zeit vom 01.04. bis 01.11. geöffnet und kann eine Stunde nach Sonnenaufgang bis eine Stunde vor Sonnenuntergang genutzt werden. Geänderte Nutzungszeiten und Sperrungen können unter https://www.dimb.de/dimb-bikepark-rureifel/ eingesehen werden.

Die Benutzung des BikeParks erfolgt unabhängig vom Schwierigkeitsgrad der Strecken auf eigene Gefahr und im Einverständnis und Wissen darüber, dass es selbst bei sachgemäßer Nutzung aufgrund von Witterungseinflüssen, waldtypischer Gefahren durch umgestürzte Bäume oder herabfallender Äste sowie Fahrfehlern zu Stürzen, Schäden und schweren Verletzungen oder zum Tod kommen kann.

Weder die Deutsche Initiative Mountainbike e.V., noch deren IG Rureifel, Wald und Holz NRW, die Gemeinde Hürtgenwald oder der Kreis Düren haften für Personen- und Sachschäden, die aus Fahr- und Materialfehlern resultieren. Die Haftung für Personen- und Sachschäden ist insoweit begrenzt, als diese Schäden durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen verursacht worden sind.

Die Deutsche Initiative Mountainbike e.V. ist bestrebt, die Sicherheitsstandards jederzeit zu gewährleisten. Sollten dennoch sicherheitsrelevante Mängel im Streckenverlauf festgestellt werden, wird um umgehende Meldung unter IG.Rufeifel@dimb.de gebeten.

Das Befahren der Strecken bei starker Nässe oder Regen sowie bei Sturm ist nicht gestattet.

Kinder unter 14 Jahren dürfen die Strecken nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder einer beauftragten Aufsichtsperson befahren.

Der BikePark steht privaten Nutzenden unentgeltlich zur Verfügung. Gewerbliche Nutzungen (z.B. Fahrtechnik-Kurse etc.) sind nur mit vorherigem Einverständnis der Deutschen Initiative Mountainbike e.V. möglich.

  1. Verkehrsregeln

Bei der Einmündung und beim Befahren öffentlicher Straßen und Wege ist die Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten. Dies gilt auch für die Zu- und Forstwege sowie für die Parkplätze. Das Parken ist nur auf ausgewiesenen Parkplätzen gestattet, Not- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten und Waldwege dürfen nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden.

Handlungen, die diesen Nutzungsbestimmungen widersprechen, führen zur sofortigen Untersagung der Nutzung der Strecken des DIMB BikeParks Rureifel. Die verantwortlichen Personen der DIMB, des Flächeneigentümers (Wald und Holz NRW) sowie des Kreises Düren und der jeweiligen Erfüllungsgehilfen, sind jederzeit berechtigt, bei Zuwiderhandlung einen temporären Ausschluss von der Nutzung auszusprechen.

Stand: 04.2024

Ihr wollt im DIMB BikePark Rureifel eine Veranstaltung durchführen? 

Hier das Regelwerk zur Nutzung des DIMB BikeParks Rureifel für Veranstaltungen: 

Um den DIMB BikePark Rureifel für eine Veranstaltung zu nutzen, ist die DIMB IG Rureifel euer Ansprechpartner. Was ist wichtig: 

  • Die Nutzung des DIMB BikeParks Rureifel erfolgt generell auf eigene Gefahr. Die detaillierten Nutzungsbedingungen sind auf jeden Fall zu beachten. 
  • Eine Veranstaltung benötigt ggf. behördliche Genehmigungen. Die DIMB IG Rureifel gibt Auskunft und nennt die Ansprechpartner in den Behörden. Die Genehmigungen sind während der Veranstaltung vorzuhalten.  

Nutzungsentgelt: Der BikePark Rureifel wird von der DIMB e.V. betrieben. Für die Instandhaltung und die Weiterentwicklung wird die DIMB e.V. durch den Kreis Düren finanziell unterstützt. Der Nutzungs- bzw. Betreuungsvertrag mit dem Kreis Düren bedingt eine kostenfreie Nutzung für den Endnutzer. Die Nutzung des BikeParks ist somit auch für euch kostenfrei. 

Die Betreuung des BikeParks Rureifel durch die DIMB e.V./DIMB IG Rureifel erfolgt auf ehrenamtlicher Basis. An dieser Stelle: Die ehrenamtliche Arbeit der DIMB e.V. und die DIMB IG Rureifel verdienen Unterstützung. Wir freuen uns über eine Spende und/oder eine Fördermitgliedschaft beim DIMB e.V.