Datenschutzregelung
(soll dem Mitglied verdeutlichen, welche Funktionsträger im Verein über seine personenbezogenen Daten verfügen.)
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt die DIMB Name, Geburtsdatum, Anschrift, Bundesland, Telefon/Fax, Bankverbindung, E-Mail und ggf. URL der Homepage, Verein/Firma sowie die Art der Mitgliedschaft auf. Diese Informationen werden in den EDV-Systemen der Funktionsträger der DIMB gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung der Vereinszwecke nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefon- und Faxnummern einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.
2. Datenübermittlung
(macht Datenübermittlungen transparent, die der Verein auf Grund seiner Zugehörigkeit zu Verbänden vornehmen muss.)
Als Mitglied des Badischen Radsportverbands sowie des Badischen Sportbundes ist die DIMB verpflichtet, die Namen der Mitglieder seiner Abteilung IBC DIMB Racing Team an diese Verbände zu melden. Übermittelt werden außerdem Namen, Alter und Vereinsmitgliedsnummer; Mitglieder mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorstandsmitglieder) werden zudem mit vollständiger Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein an die International Mountain Bike Association und das Kuratorium für Sport und Natur gemeldet.
Name, Vorname, Alter und Anschrift von Wettkampfsporttreibenden werden Rennveranstaltern im Rahmen von Anmeldungen zu Rennveranstaltungen übermittelt.
Im Rahmen der Veröffentlichung von Wettbewerbsergebnissen werden die Namen von Wettkampfsportlern veröffentlicht.
3. interne Datenübermittlung
(regelt die vereinsinterne Kommunikation. Ob personenbezogene Informationen an Mitglieder weitergegeben werden dürfen, hängt unter anderem davon ab, wie weit der Kreis der Informationsempfänger ist und welche Informationen weitergegeben werden.)
Der Vorstand und beauftragte Funktionsträger machen besondere Ereignisse, Aktionen etc. auf der Homepage, in der DIMB-Newsletter und den DIMB Trail-News bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner Daten vorbringen. In diesem Fall unterbleibt in Bezug auf dieses Mitglied eine weitere Veröffentlichung. Nur Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erfordert, erhalten eine Mitgliederliste mit den benötigten Mitgliederdaten ausgehändigt.
Zur Wahrnehmung der satzungsmäßigen Rechte gewährt der Vorstand gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, Einsicht in das Mitgliederverzeichnis.
4. Datenübermittlung bezgl. Öffentlichkeitsarbeit
(betrifft Datenübermittlungen, die nicht unmittelbar zur Erfüllung des Vereinszweckes erforderlich sind, aber regelmäßig im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit vorgenommen werden. Insoweit hat das einzelne Mitglied das Recht, die es betreffenden Informationsweitergaben zu verhindern, wenn es ein hinreichendes schutzwürdiges Interesse gegen die Informationsweitergabe hat.)
Der Verein informiert die Fachpresse über besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf der Internetseite der DIMB veröffentlicht.
Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten erheben bzw. seine erteilte Einwilligung in die Veröffentlichung im Internet widerrufen. Im Falle eines Einwandes bzw. Widerrufs unterbleiben weitere Veröffentlichungen zur seiner Person. Personenbezogene Daten des widerrufenden Mitglieds werden von der Homepage der DIMB entfernt. Die DIMB benachrichtigt zudem den BDR über den Einwand bzw. Widerruf des Mitglieds.
5. Datenübermittlung an Dritte
(betrifft die Übermittlung von personenbezogenen Mitgliederdaten zu Werbezwecken. Das Bundesdatenschutzgesetz sieht insoweit weitreichende Rechte des Betroffenen vor. Deshalb muss auch das Vereinsmitglied die jederzeitige Möglichkeit haben, eine solche Datenübermittlung zu unterbinden.)
Der Verein hat ein Kooperationsabkommen mit diversen, DIMB-Mitgliedern rabattgewährenden Firmen. Diesen wird auf Anfrage anlässlich einer Bestellung seitens des Mitgliedes eine Mitgliedschaft des betroffenen Mitgliedes ggf. bestätigt.
Ein Mitglied kann der Übermittlung seiner personenbezogenen Daten widersprechen; im Falle eines Widerspruches werden seine personenbezogenen Daten auf der zu übermittelnden Liste geschwärzt bzw. eine Bestätigung der DIMB-Mitgliedschaft zur Rabattgewährung kann nicht erfolgen.
6. Datenaufbewahrungsfrist
(betrifft insbesondere die Aufbewahrungsfristen nach Maßgabe der §§ 145 – 147 Abgabenordnung)
Beim Austritt werden Name, Adresse und Geburtsjahr des Mitglieds aus dem Mitgliederverzeichnis gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahren ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.
7. Inkrafttreten
Diese Datenschutzregelung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und wird den Mitgliedern in der Mitgliederversammlung am 29. März 2008 in Bingen zur Kenntnis gegeben.
Freiburg, den 18. März 2008
(Unterschrift Vorstand)
der Deutschen Initiative Mountainbike e.V.