Lehrgangsteilnahme-Bedingungen
1.1 Mit der Lehrgangsanmeldung bietet der Teilnehmer der Deutschen Initiative Mountainbike e.V. (DIMB) den Abschluss eines Lehrgangsteilnahme-Vertrages verbindlich an. Dies kann schriftlich, per Email in Textform oder online mit dem offiziellen Anmeldeformular erfolgen.
1.2 Der Lehrgangsteilnahme-Vertrag kommt mit der Annahme durch die DIMB zu Stande. Voraussetzung für die Annahme ist der Eingang der Anmeldung bei der DIMB. Über die Annahme der Anmeldung, für die es keiner besonderen Form bedarf, unterrichtet die DIMB den Teilnehmer durch die Übersendung einer verbindlichen Teilnahmezusage in Textform. Weicht der Inhalt dieser Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, worauf der Teilnehmer durch die DIMB gesondert hingewiesen wird, kommt der Vertrag auf der Grundlage des neuen Angebotes zu Stande, sofern der Teilnehmer nicht innerhalb von 10 Kalendertagen widerspricht.
1.3 Der Teilnehmer ist der Vertragspartner der DIMB.
1.4 Mit der Anmeldung werden vom Teilnehmer die Lehrgangsteilnahme-Bedingungen der DIMB verbindlich anerkannt.
1.5 Meldet der Teilnehmer mehrere Personen gleichzeitig an, so hat er auch für die vertraglichen Verpflichtungen dieser, in der Anmeldung aufgeführten, Personen einzustehen.
1.6 Mit Deiner Buchung schließt Du mit der DIMB einen Vertrag ab, der Dir Deinen Platz in dem von Dir gewählten Lehrgang sichert.
Für Deine Teilnahme am Lehrgang ist die rechtzeitige Begleichung der Kursgebühr notwendig.
Im Falle einer Stornierung Deiner Buchung oder eines Nichterscheinens am Lehrgang behält sich die DIMB vor, gemäß der aktuell geltenden AGBs eine Stornorechnung zu stellen.
2. Teilnahmevoraussetzungen
2.1 Die für die jeweiligen Lehrgänge gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen werden vom Teilnehmer mit der Anmeldung anerkannt.
2.2 Die in der Ausschreibung genannten speziellen Teilnahmevoraussetzungen sind verpflichtend. Werden diese Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt, kann der Teilnehmer vorher oder auch zu Beginn während des Lehrgangs von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht in diesem Fall nicht.
3. Kosten
3.1 Die Lehrgangsgebühren ergeben sich aus der jeweiligen Lehrgangsausschreibungen. Über die jeweiligen Teilnahmegebühren erhält der Teilnehmer eine Rechnung.
3.2 Kosten für Nebenleistungen, die nicht in der Lehrgangsgebühr enthalten sind, z.B. Unterkunft, Verpflegung und Liftpass/Shuttle, zahlt der Teilnehmer gesondert an die DIMB oder den entsprechenden Dienstleister gemäß den Vorgaben aus der Ausschreibung.
4. Zahlung
4.1 Die in der Ausschreibung genannten Fristen zur Zahlung der Lehrgangsgebühren (An-/Restzahlung) sind einzuhalten. Der Teilnehmer, der die entsprechenden Zahlungsfristen (maßgeblich ist der Zahlungseingang) nicht einhält, kann seinen Anspruch auf die Teilnahme am entsprechenden Lehrgang verlieren. Hierüber ist er von der DIMB vor dem Lehrgang zu informieren. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht dabei nicht.
4.2 Folgende Zahlungsmöglichkeiten bietet die DIMB:
- Überweisung (die Bankverbindung wird per Rechnung mitgeteilt)
- Zahlung per Lastschrift
4.3 Bei Rücklastschriften nicht erfolgreicher Bankeinzüge werden angefallene Bankgebühren und eine Verwaltungsgebühr (€ 5,00) dem Teilnehmer berechnet.
5. Rücktritt durch Teilnehmer
5.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Lehrgangsbeginn zurücktreten. Dies hat im Interesse des Lehrgangsteilnehmers und aus Gründen der Beweissicherung generell schriftlich oder in Textform zu erfolgen. Der Rücktritt wird wirksam an dem Tag, an dem dieser bei der DIMB eingeht. Maßgebend ist der Post-, Email- oder Faxeingang.
5.2 Tritt der Teilnehmer nach Lehrgangsbeginn zurück, so besteht kein Anspruch auf Ersatz der Lehrgangsgebühren.
5.3 Im Falle eines Rücktritts bzw. des Nichterscheinens des Teilnehmers zum Lehrgang aus Gründen, welche die DIMB nicht zu vertreten hat, kann die DIMB angemessenen Ersatz für die Lehrgangsvorbereitung und für die Aufwendungen des Verbandes verlangen. Bei der Errechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung des Lehrgangsplatzes zu berücksichtigen. Die Rücktrittsgebühren werden nach folgendem Schlüssel berechnet:
- Bei Absage 29 bis 56 Tage vor Lehrgangsbeginn 25% der LG-Gebühren
- 8 bis 28 Tage vor LG-Beginn 50% der LG-Gebühren
- 1 bis 7 Tage vor LG-Beginn 70% der LG-Gebühren
- Bei Rücktritt am Tag des Lehrgangsbeginns oder bei Nichterscheinen ohne Absage ist der volle Lehrgangsbetrag fällig.
Rücktrittsgebühren sind auch dann zu bezahlen, wenn der Lehrgangsteilnehmer nicht rechtzeitig zum Lehrgangsbeginn erscheint und auf Grund dessen er von der Teilnahme ausgeschlossen wird.
Dem Teilnehmer steht es jedoch in jedem Fall frei nachzuweisen, dass der DIMB kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
5.4 Um das finanzielle Risiko für die Teilnehmer im Falle eines Lehrgangsrücktritts bei Lehrgängen der DIMB möglichst gering zu halten, empfiehlt die DIMB den Abschluss einer Reiserücktrittskosten bzw. Reiseabbruchversicherung.
6. Absage durch die Deutsche Initiative Mountainbike e.V., Ausschluss vom Lehrgang
6.1 Die DIMB kann den Lehrgang ohne Einhaltung einer Frist absagen, zeitlich verschieben oder an einen anderen Lehrgangsort verlegen, wenn
6.1.1 schlechte Wetter- oder Witterungsverhältnisse die Durchführung im Interesse der Teilnehmer unter Berücksichtigung der fachlichen Zielsetzung nicht erlauben,
6.1.2 die Durchführung des Lehrgangs für die DIMB nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten deshalb nicht zumutbar ist, weil die im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Obergrenze, bezogen auf den Lehrgang, bedeuten würden. Es gilt generell eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen bzw. 6 Personen pro Ausbilder. Über eine Mindestteilnehmerzahl informiert die Ausschreibung.
6.2 Im Falle der Lehrgangsabsage durch die DIMB werden den Teilnehmern die bereits geleisteten Lehrgangsgebühren in vollem Umfang zurückerstattet.
6.3 Die DIMB kann den Teilnehmer von der Teilnahme an dem Lehrgang ausschließen, sofern dafür ein wichtiger Grund in der Person des Teilnehmers gegeben ist und der DIMB die Lehrgangsteilnahme des jeweiligen Teilnehmers nicht zumutbar ist. Eine Lehrgangsteilnahme ist der DIMB insbesondere dann nicht zumutbar, wenn der Teilnehmer verspätet erscheint, die Durchführung des Lehrgangs erheblich stört oder Anordnungen der Ausbilder nicht befolgt und deshalb die Lehrgangsziele nicht mehr erreichbar sind. Über den Ausschluss entscheidet die Lehrgangsleitung. In diesen Fällen findet keine Rückerstattung bereits gezahlter Leistungen statt.
7. Haftungsausschluss
Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko am Lehrgang teil. Die DIMB haftet nicht für Unfälle, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Lehrgang bzw. dessen Durchführung stehen, soweit sie nicht von der DIMB oder ihren Leistungsträgern verschuldet sind. Weiterhin haftet die DIMB nur für die ordnungsgemäße Durchführung des Lehrganges.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die DIMB unbeschränkt, soweit diese auf einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhalten (Tun oder Unterlassen) ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen Für sonstige Schäden haftet die DIMB unbeschränkt, soweit diese auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten (Tun oder Unterlassen) ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Eine weitergehende Haftung der DIMB findet nicht statt. Soweit die Haftung der DIMB ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. In jedem Fall ist die Haftung der DIMB auf den zweifachen Lehrgangsbetrag begrenzt.
Für ausreichenden Versicherungsschutz ist jeder Lehrgangsteilnehmer selbst verantwortlich.
8. Leistungs-/Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen hinsichtlich des Lehrganges von dem vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsschluss notwendig waren und die von der DIMB nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind. Die DIMB ist insbesondere berechtigt, nach billigem Ermessen die Durchführung des Lehrgangs auch anderen Ausbildern als den in der Ausschreibung namentlich benannten Ausbildern zu übertragen.
9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen des Lehrgangsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Lehrgangsvertrages zur Folge.
10. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, soweit der Teilnehmer keinen inländischen Wohnsitz hat.
Dezember 2011