Sep 11

Bundeswaldgesetz: MTB-Community kann aufatmen

DIMB gibt Entwarnung: Waldgesetz-Entwurf schützt Rechte der Radfahrer

Die Deutsche Initiative Mountainbike e.V. (DIMB) richtet sich mit einer freudigen Botschaft an ihre Mitglieder: Das Mountainbiken in Deutschlands Wäldern bleibt erlaubt. So zumindest sind erste Informationen zu einem neuen Referentenentwurf zur Modernisierung des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) zu werten.

Rückblick: Im November vergangenen Jahres hatte ein bekanntgewordener inoffizieller Entwurf zur Novellierung des BWaldG für große Unruhe in der Biker-Community gesorgt. Die damals geplanten Änderungen hätten das Mountainbiken erheblich eingeschränkt. In der Folge hatte die DIMB alle Kräfte mobilisiert und sich vehement gegen die angedachten Änderungen ausgesprochen. „Unserer Argumentation, die wir gemeinsam mit dem Bike.Nature.Movement und anderen Verbänden eingebracht haben, wurde beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft offensichtlich gehört und umgesetzt“, bewertet DIMB-Fachreferent Heiko Mittelstädt die Entwicklung.

Was bleibt und was wegfällt: Die wichtigsten Botschaften

Mittelstädt informiert im Namen der DIMB über die ersten Erkenntnisse zum überarbeiteten Entwurf, die durch verschiedene Quellen an die Öffentlichkeit gelangt waren. Demnach erfolgen keine Formulierungsänderungen in § 14. Das bedeutet: die Zulässigkeit des Radfahrens auf allen Straßen und Wegen im Wald bleibt grundsätzlich erlaubt. „Die im ersten Entwurf angedachten Einschränkungen über verschiedene Kriterien zu definieren, welche Wege sich zum Radfahren eignen, sind nicht mehr enthalten. Auch die Länder werden Radfahren nicht mehr pauschal und ohne Begründung auf eigens ausgewiesene Wege beschränken können. Damit fallen zwei der von uns besonders kritisch beurteilten Inhalte weg“, führt Mittelstädt aus. Ein weiterer Erfolg: Das Tracken von Routen durch Waldbesucher dürfte in Zukunft nicht mehr als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können.

Die DIMB begrüßt ausdrücklich, dass der neue Entwurf die Gleichrangigkeit der Waldfunktionen – Forstwirtschaft, Naturschutz und Erholung – betont. Dies bestätigt, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Erholungsfunktion weiterhin ein zentrales Ziel des Bundeswaldgesetzes bleiben. Allerdings könnte es noch Diskussionsbedarf geben, was sich noch in der Gesetzesbegründung an konkreten Formulierungen findet. „Hier warten wir die offizielle Verbändeanhörung ab und werden gegebenenfalls nochmals aktiv“, kündigt Mittelstädt an.

Bleibende Aufgaben: DIMB weiterhin im Einsatz für die MTB-Community

Leider enthält der Entwurf weiterhin keine Richtlinie zur dringend erforderlichen Vereinheitlichung der Länderregelungen zum Radfahren. Dies bleibt ein wichtiges Anliegen, das die DIMB entschlossen weiterverfolgen wird. „Wir werden uns auch in Zukunft auf Länderebene für die Interessen der Mountainbikerinnen und Mountainbiker einsetzen“, versichert Mittelstädt.

Ansprechpartner: Heiko Mittelstädt, E-Mail: heiko.mittelstaedt@dimb.de, Telefon: 089 69310884


Federal Forest Act: MTB community can breathe a sigh of relief

DIMB gives the all-clear: Draft forest law protects cyclists’ rights.

The German Mountain Bike Initiative (DIMB) has good news for its members: mountain biking in Germany’s forests remains permitted. At least, this is what initial information on a new draft bill to modernize the Federal Forest Act (BWaldG) suggests.

Looking back: In November last year, an unofficial draft for the amendment of the BWaldG caused great unrest in the biker community. The changes planned at the time would have significantly restricted mountain biking. As a result, the DIMB mobilized all its forces and strongly opposed the proposed changes. “Our arguments, which we submitted together with the Bike.Nature.Movement and other associations, were obviously heard and implemented by the Federal Ministry of Food and Agriculture,” said DIMB specialist Heiko Mittelstädt, when assessing the development.

What remains and what disappears: The most important messages.

On behalf of the DIMB, Mittelstädt shares information about the first findings on the revised draft, which were made public through various sources. According to this, there will be no changes to the wording in Section 14. This means that cycling on all roads and paths in the forest will remain fundamentally permitted. “The restrictions envisaged in the first draft to define which paths are suitable for cycling using various criteria are no longer included. The states will also no longer be able to restrict cycling to specially designated paths across the board and without justification. This means that two of the aspects that we judged particularly critical are no longer applicable,” explains Mittelstädt.

Another success: tracking routes by forest visitors will no longer be punishable as an administrative offence in the future.

The DIMB expressly welcomes the fact that the new draft emphasizes the equal status of forest functions – forestry, nature conservation and recreation. This confirms that measures to improve the recreational function remain a central goal of the Federal Forest Act. However, there may still be a need for discussion, which can be found in the specific wording in the explanatory memorandum of the law. “We are waiting for the official association hearing and will take action again if necessary,” announced Mittelstädt.

Remaining tasks: DIMB continues to work for the MTB community.

Unfortunately, the draft still does not contain any guidelines for the urgently needed standardization of state regulations on cycling. This remains an important issue that the DIMB will continue to pursue with some determination. “We will continue to advocate for the interests of mountain bikers at the state level in the future,” assures Mittelstädt.

Contact person: Heiko Mittelstädt, email: heiko.mittelstaedt@dimb.de , phone: 089 69310884

 

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