Die Rechtslage
In Deutschland ist das Radfahren im Wald auf Straßen und Wegen gestattet. Es gilt das Gebot der Rücksichtnahme. Die Bundesländer können die Einzelheiten regeln. In Schutzgebieten können Verordnungen das Radfahren einschränken. Die Rechtslage in den Bundesländern im Einzelnen. Mit Kommentierung der DIMB.