Durch die vorgezogene Neuwahl in Deutschland entsteht gerade ein Vakuum im Gesetzgebungsverfahren. Ca. 100 Gesetzentwürfe sind im Bundestag auf “on hold” gesetzt. Das Ministerium hat uns mitgeteilt, dass das BWaldG in dieser Legislaturperiode nicht mehr novelliert wird. Dennoch werden die Verbände bis Ende November um eine Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf gebeten. Dieser Bitte werden wir auch gerne nachkommen.
In unserer Stellungnahme werden wir uns unter anderem dafür bedanken, dass die Gleichrangigkeit der Erholung mit den anderen Funktionen des Waldes weiterhin bestehen bleibt. Dies ist ein zentrales Anliegen aller Verbände, da nur so sichergestellt werden kann, dass die Bedürfnisse der Erholungsnutzer nicht nachrangig hinter anderen Interessen stehen.
In Bezug auf das Radfahren ist zu begrüßen, dass die bisherige Formulierung „auf Straßen und Wegen“ im Referentenentwurf erhalten geblieben ist. Das kann auch als Signal an die Landesgesetzgeber gewertet werden, dass das Radfahren im Wald keine besonderen Probleme aufwirft und daher nicht strenger reguliert werden muss.
Wir haben als Interessensvertretung dem Mountainbiken eine Stimme gegeben. Dafür möchten wir uns allen Mitgliedern, Förderern und Sponsoren danken, ohne deren Beiträge eine solche professionelle Arbeit nicht möglich gewesen wäre. Die bisherige Arbeit soll nicht umsonst gewesen sein. Es ist zu erwarten, dass eine Novellierung des Bundeswaldgesetzes auch unter einer neuen Regierung in Angriff genommen wird. Wir halten Euch weiter auf dem Laufenden.
Ansprechpartner: Heiko Mittelstädt, E-Mail: heiko.mittelstaedt@dimb.de, Telefon: 089 69310884
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