Nov 21

Waldweg oder Sportanlage?

Artikel ursprünglich veröffentlicht in den DIMB Trailnews 2021

Wann ist ein MTB Trail ein Waldweg und ab wann gilt dieser als Sportanlage? Wir klären auf…

Was im Mountainbike Sprachgebrauch als „MTB Trails“ bezeichnet wird, sind Wege, die nach den Erfordernissen für Mountainbiker*innen angelegt werden. Dies betrifft sowohl die Linienführung als auch Hindernisse und Wegschwierigkeiten. Attraktive MTB Strecken müssen dabei nicht nur bergab führen, wie Trailcenter zeigen.

Die Betrachtung der Waldfunktion

Der Wald hat nach den Waldgesetzen drei Funktionen, die gleichberechtigt nebeneinanderstehen. Forstwirtschaft, Naturschutz und Erholung. In Bezug auf die Waldfunktionen Forstwirtschaft und Naturschutz geht von einer MTB Strecke – analog zu einem Wanderweg – keine so erhebliche Beeinträchtigung aus, dass der Wald diese Funktionen nicht mehr ausreichend erfüllen könnte.

Das Mountainbiken auf solchen Strecken ist als natur- und landschaftsverträglicher Sport zu sehen, der unter den Erholungsbegriff nach dem Bundesnaturschutzgesetz fällt. Damit ist das Mountainbiken auf Wegen im Wald vom Betretungsrecht abgedeckt. Es liegt keine Sondernutzung vor. Auch in Bundesländern, die nach dem Landeswaldgesetz das Radfahren auf einigen Arten von Waldwegen nicht erlauben (z.B. Baden-Württemberg), gibt es Öffnungsklauseln, die im Einzelfall auch solche Wege nutzbar machen.

Der Begriff der Verkehrseröffnung

In der Schaffung einer MTB Strecke ist auch keine neue Verkehrseröffnung zu sehen, sondern lediglich die Neuanlage eines Weges, auf welchem dann das bereits gewährte Betretungsrecht in der Natur vom Radfahrer wahrgenommen wird.

Die Verkehrssicherungspflicht

Zuweilen wird vertreten, dass eine MTB Strecke im Gesamten als Erholungseinrichtung gesehen werden muss, was eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht nach sich zieht, wie z.B. eine Kontrollpflicht für Bäume. Wir würden argumentieren, dass ein Mountainbiker sich auch bei einer MTB Strecke bewusst ist, dass er sich im Wald aufhält und er mit den in der Natur üblichen Gefahren rechnen muss.

Es wäre in der Abwägung auch vom Aufwand für den Betreiber kaum zumutbar, über die gesamte Länge einer MTB Strecke die Bäume abzusichern. Es gibt noch keine spezielle Rechtsprechung für MTB Strecken, so dass hier verschiedene Rechtsmeinungen vorhanden sind.

Einbauten und bauliche Anlagen

Eine Kontrollpflichtpflicht besteht für bauliche Anlagen, analog vergleichbarer baulicher Anlagen auf Wanderwegen wie Brücken, Geländer oder Treppen. Diese müssen verkehrssicher gebaut sein. Diese Beispiele zeigen aber auch, das baulichen Anlagen zur Erleichterung des Wanderns auf Wanderwegen üblich sind. Für sich genommen führen sie aber noch zu keiner anderen Betrachtung bei den Kontrollpflichten eines Weges im Gesamten. An solchen Stellen, wo der Besucher zum längeren Verweilen angehalten wird, wie einer Rastbank oder einer Hinweistafel, kann eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht in Form einer Baumschau zutreffen.

Es kommt in der Diskussion teilweise auf, dass es sich bei einer MTB Strecke nicht um einen Waldweg handelt, sondern um eine Sportanlage. Dies ist unseres Erachtens nur dann der Fall, wenn der umgebende Wald seine übrigen Funktionen, wie Waldwirtschaft oder Lebensraum für Pflanzen und Tiere, nicht mehr erfüllen kann. Dies kann z.B. dann gelten, wenn auf kleiner Fläche mehrere Bahnen vorgesehen sind, so dass ein flächiges Befahren gegeben ist. Oder wenn die Anzahl und Größe der künstlichen Hindernisse keinerlei Forstwirtschaft mehr zulässt.

Das wäre zum Beispiel bei einen Dirtpark der Fall. Hier wird man eine Umwidmung des Geländes zur Sportanlage vornehmen müssen. Mit allen Möglichkeiten, die eine Sportanlage an künstlichen Elementen zulässt. Aber auch mit dem aufwendigeren Genehmigungsverfahren, das eine Flächenumwandlung mit sich bringt und den Verkehrssicherungspflichten, die für eine Sportanlage gelten.

Der Rat der DIMB Fachberatung ist daher, sich im Vorfeld zu überlegen, welche Art von Projekt man verfolgt, denn danach richtet sich das notwendige Genehmigungsverfahren. Für die Legalisierung von Strecken im Wald wird man dabei zumeist analog zur Neuanlage eines Waldweges vorgehen können. Weitere Infos zur Thematik findet Ihr in unserem Streckenbau Leitfaden auf unserer Website.

(Titelbild: Ein typisches Beispiel für eine MTB Strecke ist eine Anliegerkurve – dies kann, nach Auffassung der DIMB, als Waldweg genehmigt werden)

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