Update vom 22.12.2020
Die Veröffentlichung der bayerischen Verwaltungsvorschriften zur Erholung in der freien Natur hat in den letzten Tagen für viel Wirbel gesorgt. Heute vormittag haben sich die Verbände Bayerischer Radsportverband, DAV, ADFC, DIMB sowie das Kuratorium für Sport und Natur in einer Videokonferenz darauf verständigt, wie wir weiter vorgehen. Wir werden noch einmal gemeinsam an das Ministerium herantreten und um Erklärung und Klarstellung bitten. Wir werden dann Anfang Januar auf Verbandsebene erneut zusammen kommen, um zu beraten, wie wir mit dieser Stellungnahme umgehen und welche Wege eingeschlagen werden können.
Was könnt Ihr bis dahin tun und wie könnt Ihr uns unterstützen?
Verständlicherweise ist der Unmut derzeit groß. Aber: am meisten helft Ihr uns derzeit tatsächlich, wenn Ihr uns als Verband den Rücken stärkt, Mitglied werdet und unsere Stellungnahme dazu abwartet. Denn – wie wir derzeit auch in vielen Foren, Chats und Gruppen sehen – es ist sehr schwierig, alles rechtlich richtig einzuordnen. Oft ist von Gesetzesänderung die Rede. Das ist ausdrücklich NICHT der Fall. Es ist eine Verwaltungsvorschrift. Daher sind auch Petitionen nicht zielführend. Wir werden Eure Unterstützung in der Zukunft sicher benötigen und Euch dann dazu auch klar auffordern. Und dann freuen wir uns darauf, wenn Ihr uns unterstützt!
Jetzt habt erst einmal schöne Feiertage und wir hören uns im Neuen Jahr!
Die bay. Verwaltung hat gestern neue Verwaltungsvorschriften erlassen. Das sind Dienstvorschriften, nach welchen die ausführenden Behörden das Gesetz auslegen sollen:
Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes; Teil 6 „Erholung in der freien Natur“
Insbesondere unter Punkt 1.3.3.2 und Punkt 2.2.2 werden zahlreiche Kriterien aufgeführt nach welchen das Radfahren unzulässig sein soll. Hier ist aus Sicht der DIMB zu befürchten, dass sich diese Gründe auf nahezu jeden attraktiven Weg übertragen lassen und rechtswidrige Sperrungen oder Verwarnungen drohen. Die Verbotsschilder oder Verwarnungen müssen dann notfalls im Klageweg ausgeräumt werden.
Unter Punkt 3.1.2 kann der Grundbesitzer selbst mit einem Schild auf die nicht Eignung von Wegen hinweisen. Auch wenn er diese Sperrung bei den Behörden anzeigen muss, so sind wir skeptisch, dass die Überprüfung in der Praxis tatsächlich stattfindet.
Die DIMB hat, gemeinsam mit dem bay. Radsportverband, im September eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Entwurf der Verwaltungsvorschriften abgegeben in der wir auf die einzelnen Punkte eingehen:
Stellungnahme-Vollzugsbekanntmachung_Erholung-in-freier-Natur_20-09-24
Und die darin erwähnte Stellungnahme an die AG Wegeeignung vom 25.10.19:
191025_Stellungnahme_AG_Wegeeignung
Wir hatten auch den Kontakt zum DAV und zum ADFC Bayern gesucht, die ihrerseits auch eine Stellungnahme abgegeben haben.
Wir werden weiter an dem Thema dran bleiben! Gemeinsam mit den Verbänden und den Gremien, in denen die DIMB vertreten ist, werden wir besprechen, wie wir am Besten vorgehen können, damit aus diesen Verwaltungsvorschriften nicht eine Vielzahl von Radfahrverboten erwachsen.
Werdet jetzt Mitglied in der DIMB – so können wir unseren Anliegen Gehör verschaffen! Verhaltet Euch stets respektvoll und beachtet unsere Trail Rules.
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